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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35857
OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13 (https://dejure.org/2013,35857)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2013 - 3 M 337/13 (https://dejure.org/2013,35857)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2013 - 3 M 337/13 (https://dejure.org/2013,35857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot zugunsten Behinderter i.R.v. Entscheidungen mit substantiierter Begründung; Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule als verbotene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Diabetes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zuweisung an eine Förderschule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelschule für ein an Diabetes erkranktes Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschule trotz Diabetes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benachteiligungsverbot zugunsten Behinderter i.R.v. Entscheidungen mit substantiierter Begründung; Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule als verbotene Benachteiligung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    An Diabetes erkranktes Kind darf vorläufig weiter Grundschule besuchen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule als verbotene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule als verbotene Benachteiligung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    An Diabetes erkranktes Kind darf vorläufig weiter Grundschule besuchen

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kind mit Diabetes muß nicht in Förderschule

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Diabetes kein Grund für Verweis von Grund- auf Förderschule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An Diabetes erkranktes Kind darf weiter staatliche Grundschule besuchen - Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule stellt bei möglichem Besuch einer Regelschule ohne besonderen Aufwand verbotene Benachteiligung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13
    Sie sind in Beziehung zu setzen zu den Erwägungen der Schulbehörde und mit deren Vorstellungen in einer Weise abzuwägen, die die staatliche Maßnahme nachvollziehbar und damit auch gerichtlich überprüfbar macht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 01.10.1999 - A 2 S 140/98 -, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).

    Ferner ist dem Antragsgegner hinsichtlich dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (OVG LSA, Urt. v. 01.10.1999, a. a. O.).

    Ferner lässt vor allem § 1 Abs. 3a SchulG LSA erkennen, dass dabei vorrangig geprüft werden soll, ob eine integrative bzw. inklusive Beschulung in Betracht kommt (OVG LSA, Urt. v. 01.10.1999, a. a. O. bereits zur vor 2001 geltenden Rechtslage).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13
    Sie sind in Beziehung zu setzen zu den Erwägungen der Schulbehörde und mit deren Vorstellungen in einer Weise abzuwägen, die die staatliche Maßnahme nachvollziehbar und damit auch gerichtlich überprüfbar macht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 01.10.1999 - A 2 S 140/98 -, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).

    Danach stellt die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule dann eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbotene Benachteiligung dar, wenn entweder seine Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule seinen Fähigkeiten entspräche und ohne besonderen Aufwand möglich wäre, oder die Förderschulüberweisung erfolgt, obwohl der Besuch der Regelschule durch einen vertretbaren Einsatz von sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 396/13

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13
    Der Senat lässt es wie das Verwaltungsgericht offen, ob die Begründung des Sofortvollzuges in der Verfügung vom 27. August 2013 den Anforderung des § 80 Abs. 3 VwGO genügt (zu den Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer Förderschulverpflichtung: SächsOVG, Beschl. v. 12.09.2013 - 2 B 396/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17

    Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule; Berücksichtigung des Elternwunsches;

    Entsprechend hat der Senat in dem Beschluss vom 29. September 2016 auch auf den Inhalt seiner Entscheidung vom 25. November 2013 (- 3 M 337/13 -, juris) verwiesen, die u.a. die bereits zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1997 (a.a.O.) in Bezug nimmt.
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